Damit vermindert sich der Bedarf für zusätzliche Rückstellungen auf Fr. 41'895 (Fr. 2'898'068 – Fr. 2'856'173). erwarterter Verlust 2'898'068 bereits verbuchter Verlust -2'856'173 zusätzliche Rückstellungen 41'895 Nach der von der Klägerin propagierten Berechnung war die Gesellschaft angesichts eines Eigenkapitals von Fr. 551'252.70 per Ende 2014 folglich nicht überschuldet. Auf die weiteren Einwendungen der Beklagten gegen diese Berechnungsweise braucht folglich nicht mehr eingegangen zu werden.