nur auf das Teilprojekt 11-017. Gemäss Darstellung anlässlich des Bankengesprächs hätten aber mehrere Nachtragsforderungen gestellt werden sollen (AB 5 S. 2). Überdies behauptet auch die Klägerin nicht, die Nachtragsrechnung sei in den Zahlen "Stand Ende 2014" bereits berücksichtigt worden (vgl. Replik Rz. III.17 ff. sowie Klage Rz. II.5, wo die Fr. 16.9 Millionen [genau: Fr. 16'872'743] als Vertragssumme bezeichnet werden, was nicht darauf schliessen lässt, dass Nachtragsforderungen bereits berücksichtigt wurden). Es ergibt sich somit die nachfolgende korrigierte Tabelle: