Über alle Projekte ergeben sich somit bereits verbuchte Verluste von Fr. -2'856'173 (Fr. 221'462 – Fr. 56'948 – Fr. 2'880'318 – Fr. 140'369). Da sich an der werkvertraglich vereinbarten Vertragssumme im Teilprojekt 11-017 (Fr. 6'314'749) durch eine Nachtragsrechnung nichts ändert, bleiben die Zahlen in den Spalten "Stand Ende 2014" (Spalten 2-4) gleich. Dass die Nachtragsrechnung in dieser Spalte nicht berücksichtigt wurde, ergibt sich im Weiteren auch daraus, dass die Geschäftsleitung anlässlich des Bankengesprächs X._____ vom 19. Februar 2015 erklärte (Antwort Rz. 36; AB 5), dass es sich bei dem im Abschluss 2014 abgebildeten Verlust im Projekt AD um das Worst-Case-Szenario handle.