Es werde festgehalten, dass umfangreiche Massnahmen getroffen worden seien, um Qualität und Leistung künftig zu steigern und die Gesellschaft aus den gewonnenen Erfahrungen nun wisse, wie ein solches Projekt angepackt und erfolgreich zu Ende geführt werden könne (Antwort Rz. 39). Diese Ausführungen seien plausibel gewesen und stammten von den Personen, welche aufgrund ihrer Stellung die nötige Kompetenz ausgewiesen hätten. Die Beklagte habe folglich von deren Richtigkeit ausgehen können (Antwort Rz. 40).