Überdies habe die Beklagte sich nicht nur auf die Ausführungen und Abklärungen der Gesellschaft beschränkt, sondern einen Bericht des direkt involvierten Personals (Baustellenleiter AD._____ und Bauingenieur AE._____) eingeholt (Antwort Rz. 38; AB 7). Dieser Bericht enthalte einen Rückblick auf das Jahr 2014 sowie einen Ausblick auf den künftigen Verlauf. Es werde festgehalten, dass umfangreiche Massnahmen getroffen worden seien, um Qualität und Leistung künftig zu steigern und die Gesellschaft aus den gewonnenen Erfahrungen nun wisse, wie ein solches Projekt angepackt und erfolgreich zu Ende geführt werden könne (Antwort Rz. 39).