wie auch der Geschäftsführer AB._____ seien im Januar 2015 explizit der Ansicht gewesen, dass der Auftrag AD "mit dem Verlust im Abschluss 2014 als Worst-Case-Szenarium" abgebildet sei (Antwort Rz. 36; AB 5). Hinsichtlich einer im Dezember 2014 von der H._____ AG verschickten Nachtragsrechnung über Fr. 1'253'063 exkl. MwSt. (AB 6) habe die Beklagte – gegen erheblichen Widerstand seitens des Verwaltungsrates – sodann mit Unterstützung der für die Buchhaltung zuständigen AC._____ AG eine Rückstellung in Höhe von Fr. 1.2 Millionen durchgesetzt (verbucht als Delkredere; Antwort Rz. 37)