Fr. 0.7 Millionen vorgelegen (Klage Rz. II.4.2.4). Die Klägerin bezieht sich bezüglich der weiteren notwendigen Rückstellungen auf die nachfolgend abgebildete Tabelle (in welcher sie die relevanten Daten aus der Betriebsdatenerfassung sowie der Aufstellung der angefangenen Arbeiten per 31. Dezember 2014 zusammenfasste [Klage S. 14 oben]):