"Offensichtlich" meint jedoch nicht, dass eine besonders grosse Überschuldung vorliegen müsste. In der Praxis ist häufig streitig, ob wegen mangelnder Liquidität überhaupt noch zu Fortführungswerten bilanziert werden kann. Eine Umstellung auf Veräusserungswerte führt oft zu einer Überschuldung.55 Zu berücksichtigen ist im Weiteren, dass der Revisionsstelle bei einer lediglich eingeschränkten Revision viel weniger Informationen zur Verfügung stehen als bei einer ordentlichen Revision. Nach Art. 729a Abs. 2