3.2. Pflichtverletzung 3.2.1.Rechtliches 3.2.1.1. Intertemporal-rechtliche Vorbemerkung Die für die Beurteilung des vorliegenden Streitfalls massgebenden Bestimmungen (insbesondere betreffend Pflichten der Organe im Falle einer Überschuldung) wurden im Rahmen der per 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Aktienrechtsrevision teilweise geändert. Da sich die Umstände, die