2.6. Beurteilung Die Klägerin hat im Rahmen ihres Schlussvortrags zahlreiche neue Tatsachen vorgetragen und Beweisanträge gestellt. Insbesondere hat sie einleitend ausführliche Bemerkungen zum "Rahmengeschenen" des im vorliegenden Verfahren zu diskutierenden Konkurses der H._____ AG gemacht. Die Beklagte beanstandete dieses Vorgehen zu Recht.