An der Prozessführungsbefugnis fehlt es, wenn nicht alle Abtretungsgläubiger gemeinsam klagen.15 Es ist jedoch kein Abtretungsgläubiger verpflichtet, gerichtlich gegen den Anspruchsgegner vorzugehen.16 Wenn der Abtretungsanspruch mehreren Gläubigern abgetreten wurde, muss das Gericht sich versichern, dass das Prozessführungsrecht (nur noch) allen auftretenden Gläubigern zusteht.