1.2.2. Darstellung der Beklagten Die Beklagte macht in ihrer beschränkten Klageantwort geltend, der Klägerin fehle es an der Prozessführungsbefugnis, um Verantwortlichkeitsansprüche der Masse der H._____ AG in Liquidation geltend zu machen. Die Klägerin führe selbst aus, dass die Ansprüche nicht nur ihr, sondern auch drei anderen Gläubigerinnen abgetreten worden seien (beschränkte Antwort Rz. 18). Die Abtretungsgläubigerinnen seien von der ausseramtlichen -9-