1.2. Prozessführungsbefugnis der Klägerin 1.2.1. Darstellung der Klägerin Die Klägerin stützt ihre Befugnis, Verantwortlichkeitsansprüche der Masse der H._____ AG gegenüber der Beklagten (als ehemalige Revisionsstelle der H._____ AG) einzuklagen, darauf, dass ihr diese Ansprüche von der ausseramtlichen Konkursverwaltung abgetreten worden seien (Klage Rz. I.4; KB 2 und 3). Zwar seien diese Ansprüche nicht nur ihr, sondern auch drei weiteren Gläubigerinnen abgetreten worden. Indessen sei nicht davon auszugehen, dass die M._____ AG wegen eines Verlusts von Fr. 90.20 und die N._____ AG wegen eines Verlusts von Fr. 70.50 eine Verantwortlichkeitsklage einreichten. Die L._____ Bank AG habe sodann