3.8. Am 10. August 2023 erliess der Präsident eine Beweisverfügung. Gleichzeitig forderte er die Parteien auf, dem Handelsgericht mitzuteilen, ob sie auf eine Hauptverhandlung sowie auf die Schlussvorträge verzichten. Die Parteien wurden darauf hingewiesen, dass Stillschweigen innert Frist als Antrag auf Durchführung einer Hauptverhandlung gelte. 3.9. Während die Beklagte mit Eingabe vom 25. August 2023 auf eine Hauptverhandlung und einen schriftlichen Schlussvortrag verzichtete, liess sich die Klägerin nicht vernehmen.