3. 3.1. Mit Klage vom 28. April 2022 beantragte die Klägerin: -4- " 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF 300'000.00 nebst Zins zu 5% seit dem 29.09.2020 zu bezahlen. 2. Alles unter dem Nachklagevorbehalt der Klägerin gegenüber der Beklagten. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beklagten."