2.4. Trotz des Darlehens der Klägerin (oben, Ziff. 2.2) wies die H._____ AG gemäss einem Sanierungskonzept vom 11. März 2015 (KB 16) einen dringenden Liquiditätsbedarf von Fr. 1.5 Mio. auf, wovon sie Fr. 0.5 Mio. innerhalb weniger Tage benötigte. Laut Sanierungskonzept drohte die Gefahr, dass beauftragte Unternehmen ihre Aufträge nicht mehr ausführen würden und Werkverträge nicht mehr erfüllt werden könnten, wenn die Gesellschaft die notwendigen Zahlungen nicht binnen Wochenfrist leisten sollte (Klage Rz. II.7). -3-