2. Zulassung der Streitverkündungsklage 2.1. Parteibehauptungen 2.1.1. Beklagte Die Beklagte behauptet, die Streitverkündungsklage betreffe den Fall, in dem die Klage in Bezug auf den Mangel der Heizungsleitungen gutgeheissen und die Beklagte zur Zahlung eines Geldbetrags verpflichtet werden sollte. Die Klägerin habe es unterlassen, den von ihr eingeklagten Forderungsbetrag, d.h. die Mangelbehebungskosten, nach den beiden im Hauptprozess geltend gemachten Mängeln (Heizungsleitungen, Terrassenabdichtungen) aufzuschlüsseln (Antwort Rz. 206; Stellungnahme vom 4. März 2022 Rz. 11). Es sei ihr daher nicht möglich, die Streitverkündungsklage genau zu beziffern (Antwort Rz.