3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten/Streitverkündungsklägerin, eventualiter der Klägerin. B. Formelle 4. Wird die Streitverkündungsklage zugelassen, sei der Beklagten/Streitverkündungsklägerin Frist zur umfassenden Begründung der Streitverkündungsklage anzusetzen. Im Anschluss sei der Streitverkündungsbeklagten Frist zur Einreichung einer Klageantwort anzusetzen."