Käme das Gericht im Hauptprozess zum Schluss, es hätten anstelle der C-Stahlrohre Kunststoffrohre verwendet werden müssen, so läge ein Planungsfehler der Streitverkündungsbeklagten vor (Antwort Rz. 204). Diese hätte der Beklagten den entsprechenden Schaden zu ersetzen (Antwort Rz. 205). -5- 4.3. Mit Stellungnahme vom 17. Februar 2022 stellte die Streitverkündungsbeklagte folgende Anträge: " A. Materielle 1. Die Streitverkündungsklage sei nicht zuzulassen. 2. Eventualiter sei die Streitverkündungsklage abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden darf.