8. Sollte die Streitverkündungsklage einzig aus dem Grund der vollumfänglichen Abweisung der Hauptklage abgewiesen werden, sind die ordentlichen und ausserordentlichen Prozesskosten (zzgl. MWST) des Streitverkündungsverfahrens gleichwohl der Streitverkündungsbeklagten aufzuerlegen. Verfahrensantrag zur Streitverkündungsklage 9. Wird die Streitverkündungsklage zugelassen, sei der Beklagten/Streitverkündungsklägerin eine angemessene Frist zur umfassenden Begründung der Streitverkündungsklage anzusetzen.