Insbesondere hätten die Heizungsleitungen eindeutige und sehr starke Lochfrass-Korro- sionen gezeigt. Dies habe daher gerührt, dass die Leitungsrohre nicht wie üblich aus Kunststoff, sondern aus nicht korrosionsbeständigem C-Stahl ausgeführt worden seien. Daher habe das komplette Leitungswerk im Treppenhaus des 1. OG freigelegt werden müssen. Dabei sei entdeckt worden, dass die Isolation nicht fachgemäss verlegt worden sei und die Heizungsrohre nicht ausreichend mit PE-Kunststofffolie abgedeckt worden seien (Klage Rz. 38 ff.). Am 9. Dezember 2020 seien zusätzlich undichte Anschlüsse der Böden und Wände an die Terrassen festgestellt worden (Klage Rz. 22 und 44; KB 17).