4.3. Würdigung In den von der Klägerin ausgestellten neun Rechnungen findet sich jeweils der Hinweis "das Zahlungsziel beträgt 20 Tage ab Rechnungsdatum" (KB 16-23) bzw. "das Zahlungsziel beträgt 5 Tage ab Rechnungsdatum" (KB 24) sowie in Klammern die Angabe des letzten Tages dieser Frist. Damit liegt eine sog. befristete Mahnung vor. Die Beklagte fällt somit nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet der Klägerin ab dem Tag, der auf den letzten Tag der Frist gemäss Rechnung folgt, den gesetzlichen Verzugszins von 5 % p.a. Folglich stehen der Klägerin Verzugszinsen in dem von ihr behaupteten Umfang zu.