6. 6.1. Mit Verfügung vom 27. April 2022 bestätigte der Vizepräsident des Handelsgerichts den Parteien den Eingang der Klage und setzte der Klägerin Frist bis zum 9. Mai 2022 zur Bezahlung eines Gerichtskostenvorschusses in der Höhe von Fr. 9'561.30. -3- 6.2. Nachdem die Klägerin den Kostenvorschuss bezahlt hatte, stellte der Vizepräsident der Beklagten mit Verfügung vom 4. Mai 2022 das Doppel der Klage inkl. Beilage zu und setzte ihr Frist bis zum 7. Juni 2022 zur Erstattung einer schriftlichen Antwort.