3.2. Die Klägerin stellte der Beklagten die Bestellungen nach erfolgter Lieferung entsprechend in Rechnung. Vereinzelt hat die Beklagte Teilzahlungen geleistet (Klage Rz. Klage II./1.4.; KB 16-24). 4. Die Klägerin liess die Beklagte in der Folge beim Betreibungsamt Z. betreiben. Gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamts Z. vom 19. November 2021 (Betreibungs-Nr. 123) erhob die Beklagte am 23. November 2021 Rechtsvorschlag (Klage II./3.; KB 26). 5. Mit Klage vom 25. April 2022 (Postaufgabe: 25. April 2022) stellte die Klägerin die folgenden Rechtsbegehren: