3. 3.1. Die Parteien schlossen am 28. September 2021 einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Corona-Artikeln ab (Klage II./1.1.; KB 2). Die Klägerin lieferte der Beklagten gemäss ihren Bestellungen auf der Grundlage des Rahmenvertrags vom 28. September 2021 verschiedene Corona-Artikel, welche die Beklagte entgegennahm (Klage II./1.3.; KB 7a–15b). -2-