1.2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. […] des Betreibungsamts […] (Zahlungsbefehl vom 1. März 2022) wird im Umfang von Fr. 197'000.00 beseitigt. 2. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 11'165.00 werden der Beklagten auferlegt. Die Gerichtskosten werden mit dem von der Klägerin geleisteten Gerichtskostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die vorgeschossenen Gerichtskosten in Höhe von Fr. 11'165.00 zu ersetzen. 3. Die Beklagte hat der Klägerin eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 19'464.95 (inkl. Auslagen) zu bezahlen. Zustellung an: […]