auch das dort abgebildete Kontoblatt]) – aber keinen Verrechnungssteuerabzug vor, sondern schüttete den Gesamtbetrag der beschlossenen Dividenden in Höhe von Fr. 3'950'000.00 (vgl. Aktenzusammenzug Ziff. 3.1) an die E. AG aus. Es ist denkbar, dass die Steuerpflicht damals mittels Meldeverfahren erfüllt wurde. Dies kann den Akten aber nicht entnommen werden.