Die Frage, ob Forderungen, die gesetzlichen Abzügen (beispielsweise des Steuer- oder Sozialversicherungsrechts) unterliegen brutto (ohne Berücksichtigung der vorzunehmenden Abzüge) oder netto (unter Berücksichtigung der Abzüge) zuzusprechen sind, wird in Lehre und Rechtsprechung kontrovers diskutiert, wobei die Debatte vor allem im Zusammenhang mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer den Brutto- oder Nettolohn einzuklagen hat, ausgetragen wird.