2.6. Zwischenfazit Die Klägerin hat Anspruch auf eine Dividende in Höhe von Fr. 197'000.00 (d.h. 5 % der Dividendenausschüttungen für das Geschäftsjahr 2016; vgl. Aktenzusammenzug Ziff. 3.1). 3. Verrechnungssteuer 3.1. Darstellung der Beklagten Die Beklagte behauptet, selbst wenn sie der Klägerin für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende schulde, könne die Klage nicht gutgeheissen werden, weil die Dividendenerträge der Verrechnungssteuer (zum Satz von 35 %) unterlägen (Antwort Rz. 51).