Die Beklagte ging ferner auch nicht davon aus, die Klägerin habe ihr gegenüber auf die Auszahlung der Dividenden verzichtetet. Wie die Beklagte selbst ausführte, schüttete sie die Dividenden der Klägerin nämlich sehr wohl aus. Allerdings nicht an die Klägerin, sondern an die E. AG (Antwort Rz. 38). Auf die Frage, ob die Beklagte berechtigt war, die Dividenden an die E. AG anstatt an die Klägerin auszuschütten, ist in der nachfolgenden Erwägung einzugehen.