Wenn sie indifferent gewesen wäre, ob sie nun an der Beklagten beteiligt ist oder nicht, hätte sie im Übrigen wohl von vornherein keine Aktien gezeichnet. Die Beklagte erklärt denn auch nicht, weshalb die Klägerin hätte Aktien zeichnen sollen, wenn sie sich tatsächlich gar nicht für ihre Aktionärsrechte, insbesondere das Recht auf Dividende, interessiert haben soll. - 14 -