So werden im Aktienbuch zunächst die drei Gründungsaktionäre (die Klägerin, C. und D.) mit den jeweils von ihnen gezeichneten Aktien genannt. Weiter kann dem Aktienbuch entnommen werden, dass D. seine Aktie am [tt.mm] 2005 an C. übertrug, der am [tt.mm] 2010 seinerseits 95 Aktien an die E. AG übertrug, welche schliesslich diese Aktien am [tt.mm] 2018 an die F. AG übertrug (vgl. hierzu Aktenzusammenzug Ziff. 2.2 f.).