2.3.2. Beurteilung Ob das von der Klägerin vorgelegte Aktienzertifikat (KB 3) ungültig ist, wie die Beklagte meint, kann offenbleiben, weil diese Frage für die Beurteilung des Rechtsstreits nicht entscheidend ist. Denn die Aktionärsstellung entsteht, besteht und vergeht unabhängig von ihrer rein deklaratorischen Verbriefung (vgl. vorstehende E. 2.3.1).