Der im Aktienbuch eingetragene Aktionär ist folglich berechtigt, gegenüber der Gesellschaft Aktionärsrechte geltend zu machen – insbesondere Stimm- und andere Mitverwaltungsrechte, Bezugsrecht, Auszahlung der Dividende (ausser wenn selbständige Coupons ausgegeben wurden) oder der Liquidationsanteil. Die Gesellschaft ist ihrerseits verpflichtet und berechtigt, dem Eingetragenen alle für die Aktionäre bestimmten Mitteilungen zukommen zu lassen, ihm die Ausübung der Aktionärsrechte zu erlauben und mit befreiender