Die Teilnahme-, Stimm- und Vermögenswerte der Klägerin als Aktionärin der Beklagten bestünden von Gesetzes bzw. Statuten wegen. Entgegen der Auffassung der Beklagten müsse sich die Klägerin nicht zwingend auf ihre Aktionärsstellung berufen (Replik Rz. 23). Der zwischen den Parteien abgeschlossene (und mittlerweile von der Klägerin gekündigte) Distributionsvertrag habe keinen Einfluss auf die Aktionärsstellung der Klägerin (Replik Rz. 24 und 48).