Die Beklagte prozessiere treuwidrig. In den Schreiben ihres früheren Anwalts I. vom 10. August 2018 (KB 38) und 25. Januar 2019 (KB 39) habe die Beklagte nicht vertreten, die Klägerin habe auf ihre Aktionärsstellung verzichtet. Vielmehr sei geltend gemacht worden, die Klägerin sei an den Generalversammlungen von C. vertreten worden (Replik Rz. 15).