5.6. Mit Schreiben vom 24. Februar 2023 verzichtete die Klägerin und mit Schreiben vom 27. Januar [recte: Februar] 2023 verzichtete die Beklagte auf die Durchführung einer Hauptverhandlung. Das Einreichen schriftlicher Schlussvorträge wurde von keiner der Parteien beantragt. 5.7. Mit Verfügung vom 19. April 2023 wurde der Fall dem Handelsgericht überwiesen und den Parteien der Spruchkörper bekannt gegeben. Das Handelsgericht zieht in Erwägung: