4.2. Mit Zahlungsbefehl vom 1. März 2022 in der Betreibung Nr. […] des Betreibungsamts […] betrieb die Klägerin die Beklagte für "Vorenthaltene Dividenden" über den Betrag von Fr. 300'000.00. Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag (Klage Rz. 28; KB 30; Antwort Rz. 49). -4- 5. 5.1. Mit Klage vom 12. April 2022 an das Handelsgericht des Kantons Aargau beantragte die Klägerin: " 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin CHF 197'000.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 9. Juli 2017 zu bezahlen, unter Vorbehalt der Nachklage und der Klageerhöhung.