4. 4.1. Mit Anwaltsschreiben vom 21. Dezember 2020 forderte die Klägerin die Beklagte auf, ihr die Dividenden der Jahre 2011, 2012 und 2016 in Höhe von Fr. 227'000.00 bis zum 8. Januar 2021 zu bezahlen (Klage Rz. 24; KB 25; Antwort Rz. 45). Nachdem die in der Folge geführten Vergleichsgespräche zu keiner Einigung geführt hatten, forderte die Klägerin die Beklagte mit Anwaltsschreiben vom 26. Januar 2022 auf, den Betrag von Fr. 227'000.00 bis am 10. Februar 2022 zu bezahlen (Klage Rz. 27; KB 29; Antwort Rz. 48). Mit Anwaltsschreiben vom 8. Februar 2022 bestritt die Beklagte die Forderung (Antwort Rz. 48; AB 6).