Auch wurden der Klägerin jeweils fünf Prozent der an diesen beiden Generalversammlungen beschlossenen Dividendenausschüttungen ausbezahlt (d.h. Fr. 21'000.00 von der für das Geschäftsjahr 2019 beschlossenen Dividendenausschüttung in Höhe von total Fr. 420'000.00 und Fr. 2'500.00 von der für das Geschäftsjahr 2020 beschlossenen Dividendenausschüttung in Höhe von Fr. 50'000.00; je unter Abzug der Verrechnungssteuer von 35%, welche von der Klägerin bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückgefordert wurde; Klage Rz. 20 f. und 25 f.; KB 23 f. und 26 f.; Antwort Rz. 39 f. und 46 f.).