Nach mehrmaliger Aufforderung erhielt die Klägerin mit E-Mail vom 1. März 2020 die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2010 bis 2018 sowie die Protokolle der ordentlichen Generalversammlungen der Jahre 2016 bis 2018 (Klage Rz. 17; KB 9-21; Antwort Rz. 35). Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Klägerin an den Generalversammlungen jeweils durch C. vertreten wurde, obwohl die Klägerin C. unbestrittenermassen nie zur Vertretung ermächtigt -3-