3. 3.1. Mit Anwaltsschreiben vom 9. Juli 2018 beanstandete die Klägerin, dass ihr entgegen den statutarischen und gesetzlichen Vorschriften die Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 nie zugestellt worden seien und sie auch nie zu Generalversammlungen eingeladen worden sei (Antwort Rz. 27; AB 4; Replik Rz. 40 ff.; s. auch: Klage Rz. 12; KB 5). Nach mehrmaliger Aufforderung erhielt die Klägerin mit E-Mail vom 1. März 2020 die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2010 bis 2018 sowie die Protokolle der ordentlichen Generalversammlungen der Jahre 2016 bis 2018 (Klage Rz. 17; KB 9-21; Antwort Rz. 35).