" 1. Die beklagte Partei sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 227.20 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 05.11.2020 zu bezahlen. 2. Die beklagte Partei sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 227.20 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 02.11.2021 zu bezahlen. 3. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. […], Betreibungsamt M. in T., sei zu beseitigen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten der beklagten Partei."