2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung-Nr. […] des Regionalen Betreibungsamtes M. wird im Umfang von Fr. 239.15 zzgl. Zins zu 5 % seit 27. März 2021 beseitigt. 3. Die Gerichtskosten von Fr. 978.90 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss in derselben Höhe verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 978.90 direkt zu ersetzen.