Gemäss den Behauptungen der Klägerin kommt für das Urheberrecht Audio-Nutzung ein Mehrwertsteuersatz von 2.5 % und für die verwandten Schutzrechte Audio-Nutzung ein Mehrwertsteuersatz von 7.7 % zur Anwendung (Klage Rz. 23). Dies ergibt einen Jahresanspruch inkl. MwSt. für das Urheberrecht Audio-Nutzung von Fr. 177.11 und für die verwandten Schutzrechte Audio-Nutzung von Fr. 62.04, d.h. einen Gesamtanspruch in der Höhe von Fr. 239.15, wie von der Klägerin eingefordert (KB 5a–c).