" 1. Die beklagte Partei sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 239.15 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 14.01.2020 zu bezahlen. 2. Die beklagte Partei sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 239.15 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 02.11.2020 zu bezahlen. 3. Die beklagte Partei sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 239.15 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 07.10.2021 zu bezahlen. 4. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. […], Regionales Betreibungsamt M. in R., sei zu beseitigen.