rung über die Rückerstattungspflicht ihrer Anzahlung für ebendieses Fahrzeug veranlasst. Schliesslich bleibt zu berücksichtigen, dass die Beklagte 1 die von der Klägerin geleistete Anzahlung von EUR 70'000.00 bis dato nicht zurückgezahlt hat, obwohl sie das Fahrzeug trotz eines gültigen Kaufvertrags mit der Klägerin einer Drittperson verkaufte und obwohl sie den Erhalt der klägerischen Teilzahlung von EUR 70'000.00 nie bestritten hat (Duplik S. 4 f.). Eine von Art.