Sie habe das summarische Verfahren in guten Treuen auch nach der Gesuchsantwort weiterführen müssen. Durch die Notwendigkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, sei ihr ein erheblicher Vermögensverlust entstanden, der bei offener Kommunikation seitens der Beklagten 1 ab dem Weiterverkauf des Fahrzeugs bei Einhaltung von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr hätte vermieden werden können (Klageänderung Rz. 15).