5. Verrechnungseinrede der Beklagten 1 und 2 In der Klageantwort erhoben die Beklagten 1 und 2 für den Fall der Zulässigkeit der Klageänderung eine Verrechnungseinrede. Konkret beantragten sie, die der Beklagten 1 und 2 zustehende Parteientschädigung in Höhe von Fr. 5'051.95 aus dem Verfahren HSU.2021.4 sei mit dem Rückerstattungsanspruch der Klägerin zu verrechnen (Eventualbegehren Ziff. 2 der Klageantwort).