Spätestens mit dem geänderten Klagebegehren Ziff. 1 wurde die Vertragsaufhebung erklärt.39 Mit der wirksamen Aufhebungserklärung hat die Klägerin den Vertrag aufgehoben; weitere Voraussetzungen für die Vertragsaufhebung bestehen im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung nicht.40